Steuererklärungen
Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Feststellungserklärungen – klar eingeordnet und fristbezogen vorbereitet.
Mehr erfahren →Steuerliche Beratung und Deklaration für Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmen und kleinere Gesellschaften.
Der Schwerpunkt liegt auf klar abgegrenzten Leistungen, nachvollziehbarer Kommunikation und einer praxistauglichen Umsetzung gegenüber der Finanzverwaltung.
Die folgenden Leistungsbereiche können einzeln oder kombiniert beauftragt werden. Vor Beginn der Tätigkeit werden Umfang, Zuständigkeiten, Fristen und Honorar abgestimmt.
Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Feststellungserklärungen – klar eingeordnet und fristbezogen vorbereitet.
Mehr erfahren →Laufende Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, BWA und Jahresabschluss nach abgestimmtem Leistungsumfang.
Mehr erfahren →Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Freiberufler, Selbstständige und kleinere Gewerbebetriebe mit nachvollziehbarer Dokumentation.
Mehr erfahren →Steuerliche Einzelfragen, Bescheidprüfung, Abstimmung mit dem Finanzamt und laufende steuerliche Einordnung.
Mehr erfahren →Steuerliche Begleitung der Gründung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Umsatzsteuer und erste Strukturentscheidungen.
Mehr erfahren →Auslandseinkünfte, Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuer, Zuzug, Wegzug und grenzüberschreitende Sachverhalte.
Mehr erfahren →Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften, Renten, Vorsorgeaufwendungen sowie besonderen Lebenssituationen.
Gewinnermittlung, Umsatzsteuer, Betriebsausgaben, private Nutzungsanteile, Investitionen und laufende steuerliche Fragen.
Steuererklärungen, Feststellungserklärungen, Buchhaltung, Jahresabschluss, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Bescheidprüfung, Einsprüche, Auslandssachverhalte, Vermietung, Photovoltaik, Gründung, steuerliche Strukturierung und Kommunikation mit der Finanzverwaltung.
Nicht jedes steuerliche Thema passt sinnvoll in jedes Mandat. Deshalb wird vor Annahme geprüft, ob Umfang, Fristen, Datenlage und fachliche Zuständigkeit eine sachgerechte Bearbeitung erlauben.
Ein Mandat umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Insbesondere werden Fristen, Erklärungen, Rechtsbehelfe oder steuerliche Pflichten erst übernommen, wenn dies ausdrücklich abgestimmt und das Mandat angenommen wurde.